Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund Ihres regen Interesses an der Corona-Impfung sowie den Grünen Pass betreffend finden Sie hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Wir wünschen damit einen unkomplizierten Start in den Urlaub 🌞 🌴.
Ihr Ordi-Team
Wissenswertes über den Grünen Pass
Auf der Website des Sozialministeriums finden Sie alle Informationen bzgl. des Grünen Passes und der Beantragungsmöglichkeiten. Telefonische Auskünfte zum Grünen Pass erhalten Sie über die Hotline 0800 555 621.
Wissenswertes über die Corona-Impfung
Der Ausschuss für Humanarzneimittel hat nach der Prüfung des Zulassungsantrages festgestellt, dass der Nutzen der Impfung gegenüber dem Risiko auch in dieser Altersgruppe überwiegt. Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung werden bei Kindern und Erwachsenen weiter nicht nur im Rahmen des europäischen Pharmakovigilanzsystems, sondern auch weltweit genau beobachtet. Der Impfstoff wird in dieser Altersgruppe in den USA und Kanada in den vergangenen Wochen schon mehr als 600.000 Mal angewendet und es gibt bisher keine Hinweise auf Sicherheitsbedenken.
Kinder und Jugendliche erkranken im Vergleich zu Erwachsenen zwar selten schwer an COVID-19, dennoch sind schwere Krankheitsverläufe wie ein Multisystem-Inflammationssyndrom (Hyperinflammationssyndrom) auch in Österreich mit einer Häufigkeit von 1:500-1:1000 infizierten Kindern und Jugendlichen beschrieben worden, das jedenfalls zu einer Krankenhausaufnahme führt, oft sogar eine Behandlung auf der Intensivstation erfordert. Zudem mehren sich Hinweise, dass auch Kinder und Jugendliche nach milden und asymptomatischen Verläufen langfristig unter den Folgen einer COVID-19 Erkrankung („long COVID“) leiden können. Ein weiterer Faktor ist, dass durch Impfung einschränkende Maßnahmen vermieden werden können.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht nur selbst erkranken können, sondern auch zum allgemeinen Infektionsgeschehen beitragen.
Bis COVID-19-Impfungen für jüngere Kinder mit erhöhtem Krankheitsrisiko zur Verfügung stehen, muss dem Schutz des Umfelds besonders hohe Wichtigkeit und Vorrang hinsichtlich einer COVID-19-Impfung eingeräumt werden.
Bei den derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen handelt es sich um Impfstoffe, die wie Totimpfstoffe einzuordnen sind. Darum ist es nicht zwingend notwendig, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten.
Vor und nach (planbaren) Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt werden.
Antikörperbestimmungen zur Bestätigung eines durch die Impfung induzierten Schutzes erscheinen derzeit nicht zielführend, weil kein Schutzkorrelat etabliert ist und auch die maßgeblich zum Schutz beitragende zelluläre Immunität so nicht messbar ist. Von der Bestimmung von Antikörpern zur Impferfolgskontrolle wird daher bei immunologisch kompetenten Personen abgeraten. Es ist derzeit nicht bekannt, ob ein negativer Antikörpertest bei immunologisch kompetenten Personen einem fehlenden Schutz gegen schwere COVID-19 Erkrankungen gleichkommt, weshalb nicht nachweisbare Antikörper bei vollständig geimpften und immunkompetenten Personen nicht bedeuten, dass unmittelbar eine weitere Impfung erfolgen soll. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu unbekannten Impfreaktionen bei einer weiteren (3. Dosis) kommt.
In Einzelfällen (z.B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit der Patientin oder des Patienten auf eine Impfung) kann 4 Wochen nach der Impfung eine Antikörperbestimmung mit einem validierten Antikörpertest (Neutralisationstest (NT) oder NT- Korrelate) Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.
Quelle: Österreichische Ärztekammer