Informationen über den Grünen Pass & Covid-19 Impfung

Liebe Patientinnen und Patienten,

aufgrund Ihres regen Interesses an der Corona-Impfung sowie den Grünen Pass betreffend finden Sie hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Wir wünschen damit einen unkomplizierten Start in den Urlaub 🌞 🌴.

Ihr Ordi-Team

Wissenswertes über den Grünen Pass

Auf der Website des Sozialministeriums finden Sie alle Informationen bzgl. des Grünen Passes und der Beantragungsmöglichkeiten. Telefonische Auskünfte zum Grünen Pass erhalten Sie über die Hotline 0800 555 621.

Wissenswertes über die Corona-Impfung

Da die Impfung nach bisherigen Erkenntnissen gleich gut vertragen wird, unabhängig davon, ob jemand bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatte oder nicht, kann die Impfung auch nach bereits durchgemachter Erkrankung oder positiver Testung erfolgen. Momentan ist zudem nicht ausreichend bekannt, ob und wie lange nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion eine Immunität und ein Schutz vor einer neuerlichen Erkrankung besteht. Es wird daher empfohlen, allen Personen in den entsprechenden Zielgruppen eine Impfung anzubieten, auch wenn bereits eine Infektion durchgemacht wurde. In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass es zu einer Auffrischung der vorbestehenden Immunität und damit zu einer Schutzverlängerung kommt. Sollte es zu einer Impfstoffknappheit kommen, ist es möglich, dass Menschen, die noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert waren, früher geimpft werden, als Menschen, die bereits eine Infektion durchgemacht haben.
Nach labordiagnostisch gesicherter COVID-19-Infektion (Nachweis mittels PCR- oder Neutralisationstest) ist eine Impfung gegen COVID-19 für sechs bis acht Monate nicht notwendig. Die Studiendaten bei dieser Personengruppe zeigen eine Persistenz hoher Antikörpertiter für diesen Zeitraum. Studien mit Personen, die eine laborgesicherte Infektion durchgemacht haben, zeigen, dass diese Personen nur eine Impfung benötigen, um vergleichbaren Schutz wie nicht infizierte, regulär geimpfte Personen nach regulärem Impfschema zu erlangen (off label). Kommt es im Intervall zwischen der ersten und zweiten Dosis zu einer laborbestätigten COVID-19-Infektion, soll die zweite Dosis nach derzeitigem Wissensstand für sechs bis acht Monate aufgeschoben werden (off-label).
Die Schutzdauer nach mRNA oder Vektor-Impfstoffen ist noch nicht bekannt, hält jedoch für mindestens acht Monate an. Demnach ist auch noch nicht bekannt, wann/ob Auffrischungsimpfungen notwendig sind. Entsprechende Empfehlungen werden sich aus den weiteren Ergebnissen der laufenden Phase III-Studien ergeben.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel hat nach der Prüfung des Zulassungsantrages festgestellt, dass der Nutzen der Impfung gegenüber dem Risiko auch in dieser Altersgruppe überwiegt. Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung werden bei Kindern und Erwachsenen weiter nicht nur im Rahmen des europäischen Pharmakovigilanzsystems, sondern auch weltweit genau beobachtet. Der Impfstoff wird in dieser Altersgruppe in den USA und Kanada in den vergangenen Wochen schon mehr als 600.000 Mal angewendet und es gibt bisher keine Hinweise auf Sicherheitsbedenken.
Kinder und Jugendliche erkranken im Vergleich zu Erwachsenen zwar selten schwer an COVID-19, dennoch sind schwere Krankheitsverläufe wie ein Multisystem-Inflammationssyndrom (Hyperinflammationssyndrom) auch in Österreich mit einer Häufigkeit von 1:500-1:1000 infizierten Kindern und Jugendlichen beschrieben worden, das jedenfalls zu einer Krankenhausaufnahme führt, oft sogar eine Behandlung auf der Intensivstation erfordert. Zudem mehren sich Hinweise, dass auch Kinder und Jugendliche nach milden und asymptomatischen Verläufen langfristig unter den Folgen einer COVID-19 Erkrankung („long COVID“) leiden können. Ein weiterer Faktor ist, dass durch Impfung einschränkende Maßnahmen vermieden werden können.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht nur selbst erkranken können, sondern auch zum allgemeinen Infektionsgeschehen beitragen.
Bis COVID-19-Impfungen für jüngere Kinder mit erhöhtem Krankheitsrisiko zur Verfügung stehen, muss dem Schutz des Umfelds besonders hohe Wichtigkeit und Vorrang hinsichtlich einer COVID-19-Impfung eingeräumt werden.

Bei den derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen handelt es sich um Impfstoffe, die wie Totimpfstoffe einzuordnen sind. Darum ist es nicht zwingend notwendig, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten.
Vor und nach (planbaren) Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt werden.

Antikörperbestimmungen zur Bestätigung eines durch die Impfung induzierten Schutzes erscheinen derzeit nicht zielführend, weil kein Schutzkorrelat etabliert ist und auch die maßgeblich zum Schutz beitragende zelluläre Immunität so nicht messbar ist. Von der Bestimmung von Antikörpern zur Impferfolgskontrolle wird daher bei immunologisch kompetenten Personen abgeraten. Es ist derzeit nicht bekannt, ob ein negativer Antikörpertest bei immunologisch kompetenten Personen einem fehlenden Schutz gegen schwere COVID-19 Erkrankungen gleichkommt, weshalb nicht nachweisbare Antikörper bei vollständig geimpften und immunkompetenten Personen nicht bedeuten, dass unmittelbar eine weitere Impfung erfolgen soll. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu unbekannten Impfreaktionen bei einer weiteren (3. Dosis) kommt.
In Einzelfällen (z.B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit der Patientin oder des Patienten auf eine Impfung) kann 4 Wochen nach der Impfung eine Antikörperbestimmung mit einem validierten Antikörpertest (Neutralisationstest (NT) oder NT- Korrelate) Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.